Das Presbyterium

Die Leitung der Kirchengemeinde: Das Presbyterium

Artikel 15 der Kirchenordnung der Ev. Kirche im Rheinland:
  1. Das Presbyterium leitet die Kirchengemeinde und fasst die dafür notwendigen Beschlüsse. Es trägt die Verantwortung für die Erfüllung des Auftrages der Kirchengemeinde gemäß Artikel 1.
  2. Es sorgt für die erforderlichen organisatorischen, personellen und sachlichen Voraussetzungen.
  3. Das Presbyterium ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Erledigung der Aufgaben, die nicht einer gemeinsamen Verwaltung übertragen sind, und für die Zusammenarbeit mit der gemeinsamen Verwaltung bei den übertragenen Aufgaben.
  4. Es wirkt an der Leitung des Kirchenkreises und der Landeskirche durch Entsendung von Abgeordneten in die Kreissynode mit.

Auch die ev. Matthäusgemeinde hat ein neues Presbyterium. Da die Gemeinde noch eigenständig ist, musste auch hier ein neuer Vorstand berufen werden. Eine gesonderte Wahl war nicht notwendig geworden, da  nur so viele Kandidat/innen wie Posten vorhanden waren. Die Mehrzahl der Mitglieder war zur Fortsetzung ihres Dienstes bereit. Mit Annelie Wilbert-Kost und Manfred Pusch sind  aber auch zwei "Neue" im Gremium. Die Aufgaben der Presbyterien sind  äußerst vielseitig , daher ist auch eine gute Mischung in den Vorständen für die Gemeindearbeit nur gut.  Nun trafen sich die neuen Kirchenvorstandsmitglieder zur ersten Sitzung. Es sind (v. l.): Manfred Pusch, Elisabeth Tittes, Elke Benkelberg, Astrid Knapp, Werner Moser, Renate Zobel, Sabine Götzinger, Pfarrer Rolf Lorenz, Annelie Wilbert-Kost, und Michael Bayermann ( nicht im Bild Dírk Jodeleit) Foto: Elke Schowalter